Informationen zur Corona-Situation
Testpflicht. Mai 2021
Sehr geehrte Feriengäste,
mit Schreiben v. 18. Mai 2021 teilt die Gemeinde Moos folgendes mit:
Testpflicht im Tourismus:
Gilt nicht für Genesene oder Geimpfte- Nachweis über Genesung oder Impfung muss nur einmalig erbracht werden.
Als genesene Person gilt man nicht mehr, wenn während dem Urlaub der Zeitraum von 6 Monaten ab Nachweis der Genesung abläuft
Ansonsten gilt: alle 3 Tage müssen die Gäste einen Testnachweis gegenüber dem Beherbergungsbetrieb erbringen gem. § 21 Abs. 8 der akt. CoronaVO –
Kinder bis einschl. 5 Jahre gelten als getestete Personen angesehen (wenn symptomfrei)
Ferienwohnungen und Hotels:
Auch die Betreiber von Ferienwohnungen müssen die Testnachweispflicht alle 3 Tage als Beherbergungsbetrieb selbst kontrollieren.
Die Betreiber sind bei Verfehlungen in der Haftung. Wenn ein Vermieter nicht vor Ort ist, muss er einen Beauftragten finden, der die Tests alle 3 Tage kontrolliert oder selbst die Tests durchführt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Gerne senden wir Ihnen auch die Kontaktdaten für eine Testung vor Ort zu.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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Kirchstr. 6
78345 Moos